Dem ist eindeutig nicht so.
Urheberrechtsgesetz §64:
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Neue Auflagen können von anderen überarbeitet sein, in diesem Fall verlängert sich das Urheberrecht für den geänderten Text. Nimzowitschs Werke sind, sofern er alleiniger Uhrheber war, seit dem 1.1.2006 gemeinfrei. Es spricht also meines Erachtens nach nichts dagegen beispielsweise "Mein System" zu digitalisieren und zur Verfügung zu stellen.
Ich möchte aber nochmals betonen dass ich kein Jurist bin und für diese Aussagen keine Gewähr übernehme.
Links:
http://de.wikipedia.org/wiki/UrhGhttp://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html