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Regelkunde Schach

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  Fingerfehler - wann ja, wann nein? Beitrag #1 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 01:29
Gisibert
Kenner
 
Registriert seit: 02.2006
Beiträge: 122
Fingerfehler - wann ja, wann nein?

Hallo zusammen,

mich interessiert eine spezielle Frage zu den FIDE-Regeln. Allgemein wird der Begriff "Fingerfehler" genutzt, um kenntlich zu machen, dass man einen groben Fehler beim Ziehen einer Figur begangen hat. Auf Wikipedia steht, man habe im Fall des Fingerfehlers eine Figur berührt, obwohl man sie nicht ziehen wollte.

Das fiele dann unter die bekannte "berührt, geführt!" Regel. Doch was bedeutet Fingerfehler bezogen auf die FIDE-Regeln? Und wann ist ein solcher bei einer regulären Partie nicht mehr korrigierbar?

Folgendes Szenario schwebt mir vor Augen. Eine Turnierpartie. Spieler A berührt eine eigene Figur, zieht diese und touchiert damit eine gegnerische Figur, in der Absicht, sie zu schlagen. Er bemerkt dann aber im Moment des Figurenkontaktes, dass dies ein grober Fehler ist und stellt die eigene Figur daraufhin (ohne sie währenddessen losgelassen zu haben) auf ein anderes mögliches Feld.

Darf er das, oder muss er die mit der eigenen Figur touchierte gegnerische Figur schlagen?

In den FIDE-Regeln steht unter 4.3 b), dass, wenn ein Spieler, der am Zug ist, absichtlich eine oder mehrere gegnerische Figuren berührt, die erste berührte Figur geschlagen werden müsse.

Was heißt das aber nun genau, was ist unter "Berührung" zu verstehen? Meint das jeglichen Kontakt, also mit jeglichem möglichen Mittel (per Hand oder eigener Figur), oder ist damit lediglich der Umstand gemeint, dass man händisch eine gegnerische Figur berührt und diese dann mit einer beliebigen (noch nicht berührten) eigenen Figur - sofern möglich - schlagen muss?

Wenn das zuerst genannte zutrifft, so verstehe ich die FIDE-Regel 4.6 nicht, die ja besagt, dass nur ein ausgeführter Zug (losgelassene eigene Figur) nicht zurückgenommen werden kann. Unter 4.6 a) heißt es, dass dies zutrifft "im Fall des Schlagens, sobald die geschlagene Figur vom Schachbrett entfernt wurde und der Spieler beim Setzen seiner Figur auf ihr neues Feld diese loslässt."

Was gilt also nun im oben genannten Fall? Die Figur wurde noch nicht losgelassen und die gegnerische nur mit der eigenen Figur touchiert, aber weder vom Feld noch vom Brett entfernt. Wenn dies als Berührung gilt und 4.3 b) greift, dann macht 4.6 a) kaum Sinn, da die absichtliche Berührung einer gegnerischen Figur (was beim Schlagen immer der Fall ist) in diesem Fall immer schon stattgefunden hat und die Kriterien unter 4.6 a) - "eigene Figur loslassen" und "gegnerische vom Brett nehmen" - somit überflüssig wären.

Ich folgere daraus, dass oben geschilderter Fall auf Grund 4.6 a) nicht als erfolgtes Schlagen gilt und somit die Figur innerhalb des Zugvorgangs auf ein anderes mögliches Feld gesetzt werden darf.

Ganz sicher bin ich mir dennoch nicht. Kann mir jemand aus der Misere helfen?

Beste Grüße,

gisi

Geändert von Gisibert (12.11.2011 um 01:41 Uhr)
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  Fingerfehler - wann ja, wann nein? Beitrag #2 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 16:15
HMarkus
Meister des Matts
DWZ/Elo: 1888
 
Registriert seit: 06.2009
Ort: Deutschland
Beiträge: 287
Zitat:
Zitat von Gisibert Beitrag anzeigen
Darf er das, oder muss er die mit der eigenen Figur touchierte gegnerische Figur schlagen?
Nein, das darf er nicht, er muss die gegnerische mit der eigenen Figur schlagen.

Zitat:
Zitat von Gisibert Beitrag anzeigen
Was heißt das aber nun genau, was ist unter "Berührung" zu verstehen? Meint das jeglichen Kontakt, also mit jeglichem möglichen Mittel (per Hand oder eigener Figur), oder ist damit lediglich der Umstand gemeint, dass man händisch eine gegnerische Figur berührt und diese dann mit einer beliebigen (noch nicht berührten) eigenen Figur - sofern möglich - schlagen muss?
Eine beliebiger Kontakt genügt, unabhängig davon, ob es mit der nackten Hand, der behandschuhten Hand, einer von Hand geführten Kneifzange oder mittels der zuvor ergriffenen eigenen Figur geschieht.

Zitat:
Zitat von Gisibert Beitrag anzeigen
Wenn das zuerst genannte zutrifft, so verstehe ich die FIDE-Regel 4.6 nicht, die ja besagt, dass nur ein ausgeführter Zug (losgelassene eigene Figur) nicht zurückgenommen werden kann.
Nein, das steht da nicht. Wie kommst du darauf?
"Berührt - geführt" hat mit dem Thema "ausgeführter Zug" nichts zu tun.
4.6 Satz 1 behandelt nur den simplen Fall, dass eine Figur auf ein anderes freies Feld gezogen wird, ehe dann in Satz 2 a) bis c) die Spezialfälle (Schlagzug, Rochade, Verwandlung) behandelt werden.

Ein noch nicht ausgeführter Zug kann a priori nicht "zurückgenommen" werden, da er eben noch nicht ausgeführt ist.

Zitat:
Zitat von Gisibert Beitrag anzeigen
Unter 4.6 a) heißt es, dass dies zutrifft "im Fall des Schlagens, sobald die geschlagene Figur vom Schachbrett entfernt wurde und der Spieler beim Setzen seiner Figur auf ihr neues Feld diese loslässt."
4.6 a) sagt aus, wann der Zug "als ausgeführt" zu gelten hat, nicht, welche Rechtsfolgen das Berühren hat.

Zitat:
Zitat von Gisibert Beitrag anzeigen
Was gilt also nun im oben genannten Fall? Die Figur wurde noch nicht losgelassen und die gegnerische nur mit der eigenen Figur touchiert, aber weder vom Feld noch vom Brett entfernt. Wenn dies als Berührung gilt und 4.3 b) greift, dann macht 4.6 a) kaum Sinn, da die absichtliche Berührung einer gegnerischen Figur (was beim Schlagen immer der Fall ist) in diesem Fall immer schon stattgefunden hat und die Kriterien unter 4.6 a) - "eigene Figur loslassen" und "gegnerische vom Brett nehmen" - somit überflüssig wären.
Wo ist das Problem? Der Zug ist (noch) nicht ausgeführt, der Ziehende hat jedoch keine andere Wahl mehr, als der sich aus 4.3 ergebenden Verpflichtung nachzukommen.

Es ist doch klar, dass es immer eine Phase zwischen dem Berühren und dem Loslassen gibt. Das Berühren ist in 4.3 geregelt, das Loslassen in 4.6. So ist es sehr wohl möglich, dass ein Zug noch nicht "ausgeführt" ist, der Spieler aber zugleich keine andere Wahl mehr hat, als den Zug, der aufgrund "Berührt-geführt" vorgeschrieben ist, auszuführen. Ich sehe da kein Problem.

Natürlich macht 4.6 a) Sinn, wenn z. B. der Schlagzug mattsetzt und zugleich das Blättchen fällt. Dann ist es schon wichtig, ob die geschlagene Figur vom Brett entfernt und die eigene auf ihrem Zielfeld losgelassen worden ist: das Matt zählt nur dann, wenn der Mattzug "ausgeführt" ist.

Zitat:
Zitat von Gisibert Beitrag anzeigen
Ich folgere daraus, dass oben geschilderter Fall auf Grund 4.6 a) nicht als erfolgtes Schlagen gilt und somit die Figur innerhalb des Zugvorgangs auf ein anderes mögliches Feld gesetzt werden darf.
Ich halte diese Folgerung für absurd und denke, dass kein Schachschiedsrichter dieser Welt dem zustimmen wird.

Geändert von HMarkus (12.11.2011 um 16:32 Uhr)
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  Fingerfehler - wann ja, wann nein? Beitrag #3 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 18:33
Gisibert
Kenner
 
Registriert seit: 02.2006
Beiträge: 122
Hallo HMarkus,

Zitat:
Zitat von HMarkus Beitrag anzeigen
Nein, das darf er nicht, er muss die gegnerische mit der eigenen Figur schlagen. [...] Eine beliebiger Kontakt genügt, unabhängig davon, ob es mit der nackten Hand, der behandschuhten Hand, einer von Hand geführten Kneifzange oder mittels der zuvor ergriffenen eigenen Figur geschieht.
Das mag Deine Auslegung dieser Regel sein, steht aber tatsächlich so leider nicht in den FIDE-Regeln.

Zitat:
Zitat von HMarkus Beitrag anzeigen
Nein, das steht da nicht. Wie kommst du darauf?
"Berührt - geführt" hat mit dem Thema "ausgeführter Zug" nichts zu tun. [...]
Ein noch nicht ausgeführter Zug kann a priori nicht "zurückgenommen" werden, da er eben noch nicht ausgeführt ist.
Hier habe ich mich wohl etwas unklar ausgedrückt. Was ich eigentlich meine: Wenn ich meine berührte Figur festhalte, dann kann ich sie normalerweise (allein limitiert durch meine Bedenkzeit) so lange umherziehen (vor und zurück, nach oben und unten usf.), wie ich möchte. Das meinte ich mit "zurücknehmen" in diesem Fall.

Wieso hat "berührt, geführt!" mit FIDE-Artikel 4 "Die Ausführung der Züge" nichts zu tun? Woraus ließe sich diese Regel sonst ableiten?

Zitat:
Zitat von HMarkus Beitrag anzeigen
4.6 a) sagt aus, wann der Zug "als ausgeführt" zu gelten hat, nicht, welche Rechtsfolgen das Berühren hat.
Das stimmt allerdings. Hier greift meine obige Aussage/Annahme also eindeutig zu weit.

Zitat:
Zitat von HMarkus Beitrag anzeigen
Wo ist das Problem? Der Zug ist (noch) nicht ausgeführt, der Ziehende hat jedoch keine andere Wahl mehr, als der sich aus 4.3 ergebenden Verpflichtung nachzukommen.
Es scheint tatsächlich so, dass es darauf hinausläuft.

Zitat:
Zitat von HMarkus Beitrag anzeigen
Natürlich macht 4.6 a) Sinn, wenn z. B. der Schlagzug mattsetzt und zugleich das Blättchen fällt. Dann ist es schon wichtig, ob die geschlagene Figur vom Brett entfernt und die eigene auf ihrem Zielfeld losgelassen worden ist: das Matt zählt nur dann, wenn der Mattzug "ausgeführt" ist.
Auch ein guter Punkt. Danke für den Hinweis.

Zitat:
Zitat von HMarkus Beitrag anzeigen
Ich halte diese Folgerung für absurd und denke, dass kein Schachschiedsrichter dieser Welt dem zustimmen wird.
Nun ja, "absurd" ist wohl ein etwas harter Begriff für meine vielleicht etwas eigenwillige Auslegung der betreffenden FIDE-Regeln, nach Deinen sachdienlichen Hinweisen und weiterem gründlichem Nachdenken und Abwägen sehe ich aber ein, dass ich wohl daneben liege.

Vor allem die nochmalige Lektüre von FIDE-Regel 4.3 c) half mir letztlich weiter. Dort wird erklärt, was passiert, wenn man absichtlich je eine Figur beider Farben berührt. Auch wenn weiterhin die Art der Berührung nicht näher thematisiert ist, sehe ich doch ein, dass es wohl (dermaßen unspezifiziert) jegliche Form der Berührung einschließt, die direkte händische und die indirekte über die zuvor berührte eigene Figur.

Auch wäre es wenig sinnvoll, dass ein händischen Anfassen der gegnerischen Figur zwar zum Schlagen derselben verpflichtet, ein indirektes über die eigene Figur hingegen nicht. Für mich ist das das triftigste Argument bisher.

Nun bin ich mir schon fast sicher, aber noch nicht vollends überzeugt. Vielleicht finden sich doch noch weitere Argumente für und wider?

Beste Grüße,

gisi
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  Fingerfehler - wann ja, wann nein? Beitrag #4 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 18:38
Benutzerbild von hoppepit
hoppepit
Schachjournalist
DWZ/Elo: 1671 / ----
 
Registriert seit: 04.2006
Ort: Heimbach-Weis (NR)
Beiträge: 275
Zitat:
Zitat von Gisibert Beitrag anzeigen
Folgendes Szenario schwebt mir vor Augen. Eine Turnierpartie. Spieler A berührt eine eigene Figur, zieht diese und touchiert damit eine gegnerische Figur, in der Absicht, sie zu schlagen. Er bemerkt dann aber im Moment des Figurenkontaktes, dass dies ein grober Fehler ist und stellt die eigene Figur daraufhin (ohne sie währenddessen losgelassen zu haben) auf ein anderes mögliches Feld.
Was meinst Du mit "touchiert", schiebt er sie mit seiner Figur beiseite, um diese dann aufs Zielfeld zu stellen?
Wenn dem so ist, würde ich beide Figuren (die eigene und die gegnerische) als berührt betrachten.
Sollte dieser Zug regelgerecht sein, kann er nicht mehr "verändert" werden.

Zitat:
4.3 Berührt der Spieler, der am Zuge ist, den Fall von Artikel 4.2 ausgenommen,
absichtlich auf dem Schachbrett
...
c) je eine Figur beider Farben, muss er die gegnerische Figur mit seiner Figur
schlagen
oder, falls dies regelwidrig ist, die erste berührte Figur, die gezogen oder
geschlagen werden kann, ziehen oder schlagen. Falls nicht eindeutig feststeht, ob
die eigene Figur oder die gegnerische zuerst berührt worden ist, gilt die eigene als
die zuerst berührte Figur.
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  Fingerfehler - wann ja, wann nein? Beitrag #5 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 19:19
Gisibert
Kenner
 
Registriert seit: 02.2006
Beiträge: 122
Zitat:
Zitat von hoppepit Beitrag anzeigen
Was meinst Du mit "touchiert", schiebt er sie mit seiner Figur beiseite, um diese dann aufs Zielfeld zu stellen?
Wenn dem so ist, würde ich beide Figuren (die eigene und die gegnerische) als berührt betrachten.
Sollte dieser Zug regelgerecht sein, kann er nicht mehr "verändert" werden.
Hallo hoppepit,

die von Dir erwähnte Regel 4.3 c) habe ich mittlerweile auch (siehe meinen letzten Beitrag) näher in den Blick genommen.

Leider lässt Artikel 4.3 sich nicht weiter über die Art der Berührung aus, mit etwas Vernunft muss man aber wohl zur Einsicht gelangen, dass jegliche Art gemeint sein dürfte.

Der beschriebene Fall: Spieler A touchiert mit der eigenen Figur die gegnerische, damit ist eben das gemeint. Eine leichte Berührung also, dennoch deutlich als solche wahrnehmbar. Die berührte (resp. touchierte) Figur wird jedoch nicht händisch berührt und auch nicht vom Feld geschoben oder genommen.

Es grüßt,

gisi
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