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Regelkunde Schach

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  Elektronische Schachuhr und Fallblättchenfall Beitrag #1 (permalink)  
Alt 26.03.2011, 15:12
Gisibert
Kenner
 
Registriert seit: 02.2006
Beiträge: 122
Elektronische Schachuhr und Fallblättchenfall

Hallo zusammen,

mich treibt derzeit eine Frage um, deren Beantwortung nicht einfach scheint. Elektronische Schachuhren (genauer: die neueste DGT 2010, die mit der blauen Bedienleiste, von der FIDE offiziell zugelassen) zeigen eine blinkende Fahne auf dem Display an, sobald die Zeit bei einem Spieler abgelaufen ist.

Nun ist es bei den alten mechanischen Uhren so, dass hier fallende Blättchen eine Zeitüberschreitung anzeigen. Diese Anzeige ist sehr unpräzise, so dass immer dann, wenn beide Blättchen gefallen sind, nicht mehr rekonstruierbar ist, welches zuerst fiel, sofern die Spieler dies selbst nicht wahrgenommen haben. In diesem Falle ist laut FIDE Regel 6.11 d) die Partie remis.

Was mich wundert: In den FIDE-Regeln ist beständig die Rede von "Fallblättchen", die es aber bei den modernen (zeitgemäßen) elektronischen Uhren nicht mehr gibt. Gelten jene Regeln demnach also nur noch für die alten, nicht aber für die neuen elektronischen Uhren?

Dem FIDE-Artikel 6.10 a) entnehme ich, dass jede Anzeige auf den Uhren bindend sei. Insofern ist also auch die Anzeige der Zeitüberschreitung bindend, unabhängig davon, auf welche Weise sie dargestellt ist. Und wenn nun eine (von der FIDE zugelassene) Uhr zum Einsatz kommt, welche eben kein "Fallblättchen" verwendet, dann muss ich davon ausgehen, dass hier (auch wenn kein Schiedsrichter direkt anwesend ist) die Partie bei Zeitüberschreitung auch im Nachhinein (wenn beispielsweise beide Spieler ihre Bedenkzeit aufgebraucht haben) von demjenigen verloren ist, der die Bedenkzeit nachweislich zuerst überschritt.

Der FIDE-Artikel 6.8 wäre demnach nur noch für die alten Uhren bindend, berührt jedoch die neuen nicht, da hier kein "Fallblättchen" vorhanden ist.

Mein Fazit lautet: Eine elektronische Schachuhr gewährleistet zuverlässig den Nachweis darüber, bei welchem Spieler zuerst die Bedenkzeit überschritten wurde, auch wenn die Spieler selbst dies versäumen. Also wird somit die früher an dieser Stelle notwendige Anwesenheit des Schiedsrichters überflüssig, weshalb die entsprechenden Zusatzregeln (bspw. FIDE Anhang A4 d.1) Schnellschach) irrelevant werden.

Sehe ich das richtig?

Eines steht jedenfalls schonmal fest: Es wäre dringend notwendig, die FIDE-Regeln hier klarer zu formulieren und also die neuen Uhren entsprechend zu berücksichtigen. Die Zeiten fallender "Fallblättchen" scheinen allmählich dem Ende entgegen zu blättern, fallen...

Viele Grüße,

gisi

Geändert von Gisibert (26.03.2011 um 15:13 Uhr) Grund: Ergänzung
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  Elektronische Schachuhr und Fallblättchenfall Beitrag #2 (permalink)  
Alt 27.03.2011, 10:09
Benutzerbild von hoppepit
hoppepit
Schachjournalist
DWZ/Elo: 1671 / ----
 
Registriert seit: 04.2006
Ort: Heimbach-Weis (NR)
Beiträge: 275
Die Formulierung "Fallblättchen" ist sicher nicht mehr zeitgemäß, da gebe ich Dir vollkommen Recht.

Es gibt aber keine regeltechnischen Unterschiede zwischen analogen und digitalen Uhren, was den eigentlichen Blättchenfall betrifft, wie Du vermutest.
Digitaluhren zeigen nur zusätzlich noch an, bei wem die Zeit zuerst aufgebraucht wurde.
Damit ist es für den SR sicherlich einfach, eine Entscheidung nach Art. 6.11 zu treffen.
Im Schnell- und Blitzschach ist diese Anzeige allerdings nicht von Bedeutung, da die Partie remis ist, wenn beide "Blättchen" gefallen sind!

Mit Fallblättchen ist eine Anzeige gemeint, die anzeigt, daß die Bedenkzeit eines Spielers aufgebraucht ist.
Dafür braucht es nicht zwingend ein Fallblättchen bei einer Digitaluhr, wohl aber bei einer analogen Uhr.

Bei digitalen Uhren wird das je nach Hersteller unterschiedlich dargestellt. Das kann eine "Fahne" sein (DGT), andere Uhren zeigen "Striche" im Display an. Ebenso ist die Zeitanzeige "0.00" gleichbedeutend mit einem gefallenen Blättchen.
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  Elektronische Schachuhr und Fallblättchenfall Beitrag #3 (permalink)  
Alt 27.03.2011, 14:27
Gisibert
Kenner
 
Registriert seit: 02.2006
Beiträge: 122
Hallo hoppepit,

danke für die Stellungnahme.

Zitat:
Zitat von hoppepit Beitrag anzeigen
Digitaluhren zeigen nur zusätzlich noch an, bei wem die Zeit zuerst aufgebraucht wurde.
Damit ist es für den SR sicherlich einfach, eine Entscheidung nach Art. 6.11 zu treffen.
Halten wir also fest: Kommt im normalen Turnierschach (langer Zeitmodus) eine Schachuhr zum Einsatz, die dem Schiedsrichter anzeigt, bei welchem Spieler die Bedenkzeit zuerst abgelaufen ist, dann ist die Partie in jedem Fall entschieden. Daran gibt es also nichts zu deuteln.

Zitat:
Im Schnell- und Blitzschach ist diese Anzeige allerdings nicht von Bedeutung, da die Partie remis ist, wenn beide "Blättchen" gefallen sind!
Damit tue ich mich schon schwerer. In den FIDE-Regeln Schnellschach A3 steht, dass eine angemessene Überwachung gewährleistet sein muss, wobei hier exemplarisch fürs Schnellschach ein Schiedsrichter für höchstens 3 Partien erwähnt wird. Ist dies der Fall, dann gelten fürs Schnell- u. Blitzschach (wobei beim Blitzschach pro Partie ein Schiedsrichter anwesend sein muss) die normalen Turnierschachregeln. Ist dies nicht möglich, dann finden die "Schnellschach-Regeln" (nach A4) Anwendung.

Nun meine Frage: Wenn eine moderne digitale Schachuhr die "angemessene Überwachung" des Umstands, bei welchem Spieler zuerst das "Blättchen" fällt (weit zuverlässiger noch, als ein Schiedsrichter das könnte) übernimmt, dann ist doch offensichtlich die "angemessene Überwachung" in diesem Punkte gewährleistet und folglich gelten hier wieder (wie ja A3 auch eindeutig besagt) die Turnierschachregeln. Die in A4 erwähnte Ausnahme entfiele diesbezüglich also und die "Schnellschach-Regeln" d.1)-d.3) treten nicht in Kraft.

Was meinst Du dazu?

Es grüßt Dich,

gisi

Geändert von Gisibert (27.03.2011 um 14:35 Uhr)
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  Elektronische Schachuhr und Fallblättchenfall Beitrag #4 (permalink)  
Alt 27.03.2011, 14:34
Benutzerbild von hoppepit
hoppepit
Schachjournalist
DWZ/Elo: 1671 / ----
 
Registriert seit: 04.2006
Ort: Heimbach-Weis (NR)
Beiträge: 275
Zitat:
Zitat von Gisibert Beitrag anzeigen
Damit tue ich mich schon schwerer. In den FIDE-Regeln Schnellschach A3 steht, dass eine angemessene Überwachung gewährleistet sein muss, wobei hier exemplarisch fürs Schnellschach ein Schiedsrichter für höchstens 3 Partien erwähnt wird. Ist dies der Fall, dann gelten fürs Schnell- u. Blitzschach die normalen Turnierschachregeln. Ist dies nicht möglich, dann finden die "Schnellschach-Regeln" (nach A4) Anwendung.

Nun meine Frage: Wenn eine moderne digitale Schachuhr die "angemessene Überwachung" des Umstands, bei welchem Spieler zuerst das "Blättchen" fällt (weit zuverlässiger noch, als ein Schiedsrichter das könnte) übernimmt, dann ist doch offensichtlich die "angemessene Überwachung" in diesem Punkte gewährleistet und folglich gelten hier wieder (wie ja A3 auch eindeutig besagt) die Turnierschachregeln. Die in A4 erwähnte Ausnahme entfiele diesbezüglich also und die "Schnellschach-Regeln" d.1)-d.3) treten nicht in Kraft.

Was meinst Du dazu?
Guckst Du hier:

http://www.schachfeld.de/f17/beiders...lschach-13471/

Wurde dort sehr ausführlich diskutiert!
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  Elektronische Schachuhr und Fallblättchenfall Beitrag #5 (permalink)  
Alt 27.03.2011, 15:13
Gisibert
Kenner
 
Registriert seit: 02.2006
Beiträge: 122
Hallo hoppepit,

danke für den Link. Ich habe mir die Diskussion (die ja erst kürzlich geführt wurde, weshalb ich sie auch nicht kannte) eben durchgelesen.

Darin fand ich meine Argumente wieder, wonach die FIDE-Regeln ausreichend unklar formuliert sind, so dass man durchaus eine "angemessene Überwachung" in einer elektronischen Schachuhr sehen kann, womit die Sonderregeln (A4 d1-d3) überflüssig werden. Der Threadersteller traf seine zur Diskussion gestellte Entscheidung meiner Ansicht nach mit guter Begründung.

Man kann aber auch anders argumentieren - das zeigt der Threadverlauf hervorragend -, wobei jedoch eine eindeutige Entscheidung allein auf Grund der derzeitigen FIDE-Regeln nicht machbar ist, wie einige offenbar behaupten.

Sofern hier nicht nachgebessert wird, würde ich sagen, dass der Schiedsrichter vor Ort nach eigenem Ermessen entscheidet, indem er seiner "Entscheidungsfreiheit" folgt, um eine "sportliche, logische und den speziellen Gegebenheiten angemessene Lösung zu finden", wie es im Vorwort der FIDE-Regeln heißt.

Es grüßt Dich,

gisi
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