In der TO-Pfalz ist kein WKL erwähnt.
§ 31 Der vom Heimverein zu stellende Schiedsrichter eines Mannschaftskampfes
Abs. 1: Stellung des Schiedsrichters
Bei jedem Mannschaftskampf ist vom Veranstalter (Heimverein) ein Schiedsrichter zu stellen.
Bei der Fülle der Aufgaben eines Schiedsrichters versteht es sich von selbst, dass er kein Spieler sein sollte.
Ist der Schiedsrichter gleichzeitig Spieler, geht seine Inanspruchnahme als Schiedsrichter nicht zu Lasten seiner Bedenkzeit. Er ist deshalb berechtigt, in solchen Fällen seine Uhr abzustellen.
Abs. 2: Aufgaben des Schiedsrichters
Der Schiedsrichter nimmt nachstehende Aufgaben zweckmäßig in folgender Reihenfolge wahr:
a) Aufgaben vor dem Kampf
1. Rechtzeitig anwesend sein.
2. Überprüfung der Lokalitäten in Bezug auf evtl. Störquellen, Lichtverhältnisse und Raumtemperatur.
3. Kontrolle der Vollständigkeit und Richtigkeit des Spiel- und Organisationsmaterials, einschließlich des vorgesehenen Ersatzes (u.a. Figuren, Uhren, Bretter, Partieformulare und Schreibunterlagen).
4. Der Schiedsrichter stellt sich den Mannschaften vor.
5. Von beiden Mannschaftsführern die Mannschaftsaufstellung anfordern und kontrollieren.
6. Die Mannschaftsaufstellungen bekannt geben.
7. Pünktlich die Uhren anstellen bzw. die Uhren von Weiß starten lassen. Fehlt eine Mannschaftsaufstellung, wird lediglich die Kontrolluhr in Gang gesetzt und die bis zur Abgabe der Aufstellung verbrauchte Zeit jedem Mitglied der verspätet erschienen Mannschaft angerechnet.
b) Aufgaben während des Kampfes
1. Der Schiedsrichter hat Regelverstöße festzustellen und zu ahnden.
2. Nach Ablauf von vollen Stunden die Uhren kontrollieren. Eine Schachuhr mit einem offensichtlichen Mangel muss ersetzt werden. Der Schiedsrichter bestimmt nach bestem Ermessen, auf welche Zeiten die Ersatzuhr zu stellen ist.
3. Schiedsrichter und auch alle anderen Personen (andere Spieler, Mannschaftsführer, Zuschauer) dürfen nicht darauf aufmerksam machen, wenn ein Spieler vergessen hat, seine Uhr zu drücken.
4. In Streitfällen muss der Schiedsrichter eine Entscheidung treffen. Die Entscheidung muss begründet werden.
5. Darauf achten, dass während der Partie keine unnötigen Diskussionen, auch nicht zwischen Spielern entstehen.
6. Wenn bei Zeitnot die Spieler nicht mehr mitschreiben, muss der Schiedsrichter Kontrolle ausüben und gegebenenfalls auf Zeitüberschreitung erkennen. Bei mehreren Zeitnotpartien frühzeitig Hilfskräfte zum Mitschreiben benennen. Es dürfen nur autorisierte Personen mitschreiben.
7. Kontrolle, ob die Spieler ihre Züge in algebraischer Notation und lesbarer Form, Zug für Zug, aufschreiben.
8. Der Schiedsrichter hat bis zum Ende des Mannschaftskampfes anwesend zu sein.
Ist dies nicht möglich, muss vom Heimverein ein anderer Schiedsrichter als Ersatz gestellt werden.
c) Aufgaben nach dem Kampf
1. Spielbericht ausfüllen und mit den Mannschaftsführern unterschreiben. Die Namen von Schiedsrichtern und Mannschaftsführern müssen klar erkennbar sein.
2. Bei angekündigten oder eingelegten Protesten unverzüglich einen schriftlichen Bericht anfertigen und dem zuständigen Spielleiter zusenden.
Also doch berechtigt, nach 10.2 zu entscheiden?
Link:
http://www.pfaelzischer-schachbund.d...21f30c713de7e4