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Regelkunde Schach

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  Zeitstrafe bei unmöglichem Zug Beitrag #1 (permalink)  
Alt 15.10.2005, 00:13
Gast5544
Gast
 
Beiträge: n/a
Zeitstrafe bei unmöglichem Zug

Ich hätte da mal en Problemchen. Villeich kann mir da jemand helfen.

Ich hatte bei einem Turnier gespielt Bedenkzeit war 15 min.. Als ich meine Partie beendet hatte, guckte ich noch bei einer anderen zu.
Da war folgende Position: König mit 7min. Bedenkzeit gegen König und Turm mit 3 sek. Bedenkzeit.
Der mit dem König Zog ins Schach, der andere reklamierte Natürlich ummöglicher Zug.

So jetzt meine Frage wenn man einen unmöglichen Zug macht bekommt dann der Gegener Zeitzuschlag. Oder wird einem selbst Zeit abgezogen?

Gruss ig

Geändert von Scipio (16.10.2005 um 18:56 Uhr)
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  Zeitstrafe bei unmöglichem Zug Beitrag #2 (permalink)  
Alt 15.10.2005, 10:53
Martin.B
Schachjournalist
DWZ/Elo: 1500
 
Registriert seit: 03.2004
Ort: Paderborn
Beiträge: 276
Hi,
so weit wie ich weiß,hat derjenige welcher ein Regelwiedrigen Zug ausgeführt hat,die Partie verloren.




MFG
Martin.B
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  Zeitstrafe bei unmöglichem Zug Beitrag #3 (permalink)  
Alt 15.10.2005, 11:56
nikolajewitsch
IM des Forums mit 2 GM-Normen
 
Registriert seit: 07.2005
Beiträge: 410
Meines Wissens gilt "Illegaler Zug-verloren" nur bei Blitzpartien, bei Partien mit längerer Bedenkzeit gibt es 2 min. Extra für den anderen. Daneben wäre aber auch bei Timeout die Partie remis, da man mit dem König allein nicht mattsetzen kann. Alle Angaben ohne Gewähr.
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  Zeitstrafe bei unmöglichem Zug Beitrag #4 (permalink)  
Alt 15.10.2005, 12:07
Garfield
Forumsvollprofi mit Prädikat
 
Registriert seit: 03.2005
Beiträge: 243
@ Martin B.: Ein regelwidriger Zug verliert nur im Blitzschach, bei 15 Minuten Bedenkzeit gelten aber die Blitzregeln nicht.

@ ig: In Artikel 13.4 der FIDE-Regeln heißt es:
Der Schiedsrichter kann [bei Regelverstößen eines Spielers] eine oder mehrere der folgenden Strafen verhängen:

a) eine Verwarnung,
b) das Verlängern der Restbedenkzeit des Gegners,
c) das Verkürzen der Restbedenkzeit des zu bestrafenden Spielers,
d) den Verlust der Partie,
e) eine Kürzung der Punktzahl im Partieresultat der zu bestrafenden Partei,
f) eine Erhöhung der Punktzahl im Partieresultat des Gegners bis zu der in dieser Partie erreichbaren Höchstzahl,
g) den Ausschluss vom Turnier.

Grundsätzlich kann der Schiedsrichter frei entscheiden, welche Strafe er verhängt (wobei ich bei der beschriebenen Situation [extreme gegnerische Zeitnot] das Verlängern der Restbedenkzeit des Gegners für angemessen halte).

P.S.: Bitte achte auf einen aussagekräftigen Thread-Titel, damit man gleich eine Vorstellung hat, worum es eigentlich geht.
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  Zeitstrafe bei unmöglichem Zug Beitrag #5 (permalink)  
Alt 15.10.2005, 17:35
Gast5544
Gast
 
Beiträge: n/a
Danke schön für eure Antworten

Vielen Dank das ihr so schnell zurück geschrieben habt!

Also Garfield dann könnte der Schiedsrichter ja nach Sympatie der Spieler entscheiden. Wäre da ne klare Regel nicht besser?

P.S. Das mit dem Titel versuch ich mal

Gruss ig
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  Zeitstrafe bei unmöglichem Zug Beitrag #6 (permalink)  
Alt 15.10.2005, 17:52
Benutzerbild von James Bond 007
James Bond 007
Garry des Forums
DWZ/Elo: 1561
 
Registriert seit: 12.2004
Ort: Bad Kissingen
Beiträge: 1.130
Zitat:
Also Garfield dann könnte der Schiedsrichter ja nach Sympatie der Spieler entscheiden. Wäre da ne klare Regel nicht besser?
Nehmen wir mal an, jemand hat bloß ein Schach übersehen. Wäre da eine Ermahnung nicht das Beste? Was aber, wenn jemand die ganze Zeit gegen irgendwelche Regeln verstößt, weil er nicht Schach spielen kann? (okay, das sich jemand, der kein Schach kann, in ein Schachturnier reintraut, dürfte eher selten passieren! ) Oder wenn er in böswilliger Absicht die Konzentration des Gegners stören will?
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  Zeitstrafe bei unmöglichem Zug Beitrag #7 (permalink)  
Alt 15.10.2005, 19:29
Gast5544
Gast
 
Beiträge: n/a
na aber

Wenn du z.B gegen mich spielst ich habe weiss die Eröffnung war Nimzoindisch.
Am schluss habe ich noch den König mit 1min bedenkzeit und du hast noch König und Turm mit 1 Sek Bedenkzeit.
Ich stehe kurz vorem Matt und mache absichtlich einen ummögliche Zug so das dir die Zeit fällt dann bring dir die Ermanung vom Schiedrichter auch nicht!

Gruss ig
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  Zeitstrafe bei unmöglichem Zug Beitrag #8 (permalink)  
Alt 16.10.2005, 12:07
Benutzerbild von James Bond 007
James Bond 007
Garry des Forums
DWZ/Elo: 1561
 
Registriert seit: 12.2004
Ort: Bad Kissingen
Beiträge: 1.130
In dem Fall könnte der Schiri wohl auf eine Verlängerung der Bedenkzeit meinerseits entscheiden.
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  Zeitstrafe bei unmöglichem Zug Beitrag #9 (permalink)  
Alt 16.10.2005, 18:43
Gast4658
Gast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von James Bond 007
(okay, das sich jemand, der kein Schach kann, in ein Schachturnier reintraut, dürfte eher selten passieren! )
Einspruch!
Ich habe schon in diversen Turnieren bewiesen, dass ich keine Ahnung von Schach habe.
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  Zeitstrafe bei unmöglichem Zug Beitrag #10 (permalink)  
Alt 16.10.2005, 19:24
Gast5544
Gast
 
Beiträge: n/a
So nicht!

HeHe Lieber nicht James Bond. Ich finde nur man sollte klare Regeln machen dann gibts auch keine Streitfälle mehr,oder weniger Oder findest du das nicht so?

Gruss ig
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  Zeitstrafe bei unmöglichem Zug Beitrag #11 (permalink)  
Alt 05.11.2005, 12:43
Gast4282
Gast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von ig
Ich hätte da mal en Problemchen. Villeich kann mir da jemand helfen.

Ich hatte bei einem Turnier gespielt Bedenkzeit war 15 min.. Als ich meine Partie beendet hatte, guckte ich noch bei einer anderen zu.
Da war folgende Position: König mit 7min. Bedenkzeit gegen König und Turm mit 3 sek. Bedenkzeit.
Der mit dem König Zog ins Schach, der andere reklamierte Natürlich ummöglicher Zug.

So jetzt meine Frage wenn man einen unmöglichen Zug macht bekommt dann der Gegener Zeitzuschlag. Oder wird einem selbst Zeit abgezogen?

Gruss ig

hi

es gibt 2 arten von zeitstrafen: dem "regelbrecher" was abziehen(ja - mir wurde in einer zeitnotschlacht auch schon die zeit gestutzt )oder dem nichtbrecher einen zuschlag geben. sollte die bz schon knapp sein darf bis auf ne minute(da bin ich mir nicht sicher - vielleicht auch bis auf 5 min restbedenkzeit) die zeit abgezogen werden - es darf dadurch aber keine zeitüberschreitung entstehen.
ich hab übrigens genau so schon mal ne turnierpartie verloren - in gewonnener stellung übrigens .

gruss
micha
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  Zeitstrafe bei unmöglichem Zug Beitrag #12 (permalink)  
Alt 02.12.2005, 09:20
Benutzerbild von kleineme
kleineme
Aktiver
DWZ/Elo: <2000/2120
 
Registriert seit: 03.2005
Ort: Salzgitter
Beiträge: 32
Moin,

Zitat:
Zitat von ig
Also Garfield dann könnte der Schiedsrichter ja nach Sympatie der Spieler entscheiden. Wäre da ne klare Regel nicht besser?
genau, und die gibt es auch, wie nikolajewitsch bereits gesagt hat: der Gegner bekommt zwei Minuten Zeitgutschrift.

Zitat:
Zitat von FIDE-Regeln §7.4b
Nachdem die Erfordernisse des Artikels 7.4 a) erfüllt worden sind, fügt der Schiedsrichter für die ersten beiden regelwidrigen Züge eines Spielers je zwei zusätzliche Minuten zur Bedenkzeit des Gegners hinzu; nach dem dritten regelwidrigen Zug desselben Spielers erklärt der Schiedsrichter die Partie für diesen für verloren.
siehe z.B. bei Willi Knebel
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