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09.08.2005, 10:19
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ungültiger Zug
Spieler 1 und Spieler 2 tragen eine Blitzpartie aus.
Spieler 1 ist am Zug. Nach Ausführen des Zuges (mit Drücken der Uhr) steht er im Schach. Klar ist, dass Spieler 2 jetzt auf ungültigen Zug und damit auf Gewinn reklamieren kann.
Was passiert jedoch wenn Spieler 2 diese Reklamation versäumt und einfach weiterspielt?
Fall 1: Spieler 2 schlägt den König. Jetzt kann Spieler 1 auf Gewinn reklamieren, da dies ja nicht zulässig ist.
Fall 2: Spieler 2 macht irgendeinen anderen Zug.
Angenommen Spieler 1 reklamiert im Fall 2 auf Gewinn. Mit der Begründung, dass Spieler 2 gar keinen gültigen Zug zur Verfügung hatte, da Spieler 1 ja im Schach steht?! Wie ist zu entscheiden, wenn der Zug unter "normalen Umständen" gültig gewesen wäre?
Ich hoffe ich habe die Frage halbwegs klar formuliert 
Besten Dank für Eure Hilfe....
Geändert von SprudelPudel (09.08.2005 um 11:09 Uhr)
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11.08.2005, 10:23
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Weiß denn wirklich niemand wie so etwas zu handhaben ist, oder liegts einfach an der Ferien/Urlaubszeit, dass keiner antwortet?!
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11.08.2005, 10:57
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Sehr erfahrener Benutzer
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Hallo,
wenn ich das richtiog verstanden habe, reklamiert Spieler 1 auf ungültigen Zug, weil vorher Spieler 2 nicht auf Gewinn reklamiert hat?
Dies geht meines Wissens nicht. Wenn Spieler 1 reklamiert, dann hat er selbst verloren, da er ja beweisbar vorher im Schach stand und deshalb als erstes einen ungültigen Zug gemacht hat.
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11.08.2005, 12:38
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Hmm... weiß nicht. Ich kenne es so, dass ein ungültiger Zug nur dann verliert wenn der Gegener diesen auch DIREKT reklamiert. Von daher glaube ich, dass es nicht wichtig ist, wieviele ungültige Züge vorher ausgeführt wurden.
Vielleicht sollte ich erwähnen, dass ich das erwähnte Beispiel schon 2 mal praktisch mit erlebt habe. Beide male hat ein Spieler 1 seinen König in total verlorenener Stellung einfach ins Schach gestellt. Der Gegner hat es nicht gemerkt und einfach gezogen. Daraufhin wurde von dem Spieler 1 auf Gewinn reklamiert, wegen ungültigen Zug des Gegners (Es war übrigens nicht jedesmal der selbe Spieler). Die Schiedsrichter haben auf den 2 Turnieren unterschiedlich entschieden. Der eine hat der Reklamation statt gegeben, da der Gegner keinen gültigen Zug zur verfügung hat wenn Spieler 1 im Schach steht. Der andere hat dem Gegner wegen ungültiger Reklamation von Spieler 1 eine Zeitgutschrift von 2 Minuten gegeben.
Wer von den Schiedsrichtern hatte denn nun recht (bzgl. der Reklamation)? Oder liegt das völlig im jeweiligen Ermessensspielraum, da diese Situation nicht von den Regeln abgedeckt wird?
Geändert von SprudelPudel (11.08.2005 um 12:40 Uhr)
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11.08.2005, 14:15
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Sehr erfahrener Benutzer
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Klar muß man DIREKT reklamieren, das habe ich auch nicht gemeint. Es ist auch klar, daß es nicht relevant ist, wieviel ungültige Züge schon vorher gemacht wurden. Aber der Spieler, der seinen König absichtlich ins Schach stellt und danach reklamiert, wenn der Gegner einen anderen Zug macht (und nicht auf Gewinn reklamiert), hat ja einen regelwiedrigen Zug gemacht, der nicht abstreitbar ist. Also darf er nicht reklamieren.
Ich bin selbst Turnierleiter und würde in diesem Fall einfach weiterspielen lassen. Also muß dann Spieler 1 seinen König aus dem Schach befördern und weiterspielen.
Ein ähnlicher Fall gibts auch bei der Zeitkontrolle. Wenn bei einem das Blättchen gefallen ist und der Gegner es nicht merkt und einen Zug macht und sein eigenes Blättchen auch noch fällt, dann kann der andere Spieler auch nicht auf Gewinn reklamieren, da sein Blättchen ja auch gefallen ist. Hier würde in einer Blitzpartie das Spiel remis gewertet und in einer Normalpartie würde einfach weitergespielt werden.
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11.08.2005, 17:27
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Aktiver
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Moin,
Zitat:
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Zitat von SprudelPudel
Beide male hat ein Spieler 1 seinen König in total verlorenener Stellung einfach ins Schach gestellt. Der Gegner hat es nicht gemerkt und einfach gezogen. Daraufhin wurde von dem Spieler 1 auf Gewinn reklamiert, wegen ungültigen Zug des Gegners (Es war übrigens nicht jedesmal der selbe Spieler).
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Ich spiele nun schon etliche Jährchen Schach, aber das habe ich noch nie erlebt. Es ist kaum zu glauben, auf was für Ideen die Leute kommen. Dürfen sich die beiden Spieler, die so auf "Gewinn" reklamiert haben, noch in ihren Vereinen blicken lassen? Jemand zieht seinen König vorsätzlich ins Schach, um dann auf Gewinn zu reklamieren, einzig aus dem Grund, dass der Gegner nicht selbst auf Gewinn reklamiert hat? Unglaublich.
Mal abgesehen vom moralischen Aspekt steht in §C3 der FIDE-Regeln, dass ein Spieler berechtigt ist, einen regelwidrigen Zug zu reklamieren. Da steht nicht, dass er das machen muss, also ist eine Nichtreklamation sicher nicht als eigener Regelverstoss auszulegen.
Zitat:
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Zitat von SprudelPudel
Der eine hat der Reklamation statt gegeben, da der Gegner keinen gültigen Zug zur verfügung hat wenn Spieler 1 im Schach steht.
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Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das nicht sogar der unglaublichere Teil deiner Geschichte ist. Das zeugt entweder von mangelnder Souveränität oder von mangelnder Regelkenntnis oder von beidem, denn es geht ja offensichtlich auch anders:
Zitat:
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Zitat von SprudelPudel
Der andere hat dem Gegner wegen ungültiger Reklamation von Spieler 1 eine Zeitgutschrift von 2 Minuten gegeben.
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So hätte ich das auch gemacht.
Zitat:
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Zitat von SprudelPudel
Oder liegt das völlig im jeweiligen Ermessensspielraum, da diese Situation nicht von den Regeln abgedeckt wird?
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Es kann ja nicht alles abgedeckt sein. Allerdings werde gerade wegen solcher Fälle immer detailliertere Formulierungen in die TOs dieser Welt geschrieben, um auch ja alle möglichen Schlupflöcher zuzumachen, die sich irgendwelche unsportlichen Volldeppen zunutze machen könnten...
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19.09.2005, 07:46
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Das man den Koenig nicht schlagen darf ist eine xxxxxxx.
Wenn man deren (FIDE) Logik weiterspinnen wuerde, duerft man gar nichts mehr schlagen.
Strenggenommen duerfte man gar keine Zuege mehr machen.
Also bitte mehr Schilly zu dem ganzen Kaese!
Pointe vestanden?
Bitte, so muss man das nicht ausdrücken. Cpt. Bligh
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19.09.2005, 14:09
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Kenner
DWZ/Elo: ~1700
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Registriert seit: 03.2005
Beiträge: 115
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@Sweet, ähm der König wird nie geschlagen. Und wenn jemand zu palle ist auf ungültigen Zug zu reklamieren anstelle den König zu schlagen ist selbst schuld. Und was hat das jetzt mit den anderen Figuren zu tun? Und den Zügen? Ich verstehe deinen Gedankengang nicht.
bis denn
ciedan
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22.09.2005, 11:49
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Einsteiger
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Registriert seit: 03.2005
Beiträge: 12
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Fide Regeln Blitz Schach
Hallo SprudelPudel,
Hallo die anderen :-)
Die Offiziellen Fide Regeln für blitz besagen, dass falls Spieler 1 zum Beispiel im 10ten zug einen unmöglichen zug begeht ( weil er beispielsweise im Schach stand ), dann die Uhr drückt, JETZ VERLIERT , FALLS SPIELER 2 SOFORT und UNVERZÜGLICH noch im SELBEN ZUG reklamiert.
Wenn Spieler 2 nun erst selbst einen Zug ausführt, und dann sagt, Spieler 1 habe einen unmöglichen zug ausgeführt, so läuft die Partie weiter !
Zum Königschlagen:
Es ist in der Tat so, dass falls beim Blitzen der Spieler einen unmöglichen Zug des Gegners mit Königschlagen reklamiert, dass der reklamierende dann selbst verliert.
In Deinem Fallbeispiel wäre dies der Spieler 2.
Dieser hat auch kein anrecht mehr auf den partie gewinn durch unmöglichen zug einen zug zuvor, denn diesen hat er stillschweigend akzeptiert.
Warum des so is .. naja .. das FIDE-Regelkommitee wird sich dabei sicher irgendwas gedacht haben.
Ich beziehe mich auf die zuletzt gültigen FIDE-Regeln, die ab 2005 Gültigen Regeln ( die "neuen" quasi ) lese ich mir gerade durch. Falls sich dadurch etwas ändert, werde ich dies kund tun.
Ich hoffe ich konnte weiter helfen.
Viele Grüße
Campi
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28.09.2005, 15:07
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Einsteiger
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Registriert seit: 04.2005
Beiträge: 16
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Mal eine dumme Frage, aber wieso macht ein Spieler einen ungültigen Zug (also wenn er anstatt zu reklamieren irgendetwas anderes zieht), wenn der Gegner im Schach steht?!
Ich als Schiri würde dem im schachstehenden, reklamierenden Spieler Verlust zusprechen, denn er hat ja sozusagen sich selbst geliefert.
IMHO
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14.02.2006, 16:45
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Sehr Aktiver
DWZ/Elo: 2355
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Registriert seit: 02.2006
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Zitat:
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Angenommen Spieler 1 reklamiert im Fall 2 auf Gewinn. Mit der Begründung, dass Spieler 2 gar keinen gültigen Zug zur Verfügung hatte, da Spieler 1 ja im Schach steht?! Wie ist zu entscheiden, wenn der Zug unter "normalen Umständen" gültig gewesen wäre?
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Eine sehr schöne Frage. Wie man auch an der Diskussion hier merkt, herrscht ein wenig Unsicherheit, sowohl in Bezug auf das Problem als auch in Bezug auf die richtige Lösung. Nach meiner Einschätzung ist das zentrale Problem ein ganz anderes:
Was ist ein Zug?
Es klingt zunächst banal, aber so klar ist das keineswegs. Ich möchte nur mal das Beispiel anführen, dass jemand einfach, anstatt eine Figur auf dem Brett zu ziehen, einfach eine schon eine geschlagene wieder einsetzt ("a la Crazyhouse"). War das nun ein "Zug"? Oder eine Störung? Ich behaupte, um das Ergebnis vorwegzunehmen, dass jemand, der einfach eine Figur einsetzt bzw. die Figurenstellung ändert und dann die Uhr drückt, gar keinen Zug ausgeführt hat, weder einen gültigen noch einen ungültigen, und demzufolge immer noch am Zug ist. Die diesbezüglichen Konsequenzen brauchen wir nicht weiter zu diskutieren.
Allerdings müssen wir "legale" von "illegalen" Zügen abgrenzen. Wie ist es zu beurteilen, wenn ich, statt 1. e4, den "Zug" 1. e2-e6" ausführe? Oder zwei Züge aufeinmal ausführe, 1. d4 und 1. e4. Sind das jetzt zwei Züge oder nur einer? Wie kann aus zwei legalen Zügen dann ein illgaler Zug werden?
Ich bin im Moment echt noch am Nachdenken, hat jemand von euch eine eine gute Definition für "Zug" bzw. genauer gesagt "Schachzug" auf Lager?
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14.02.2006, 16:47
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Sehr Aktiver
DWZ/Elo: 2355
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Registriert seit: 02.2006
Ort: BRD ;-)
Beiträge: 51
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Zitat:
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Angenommen Spieler 1 reklamiert im Fall 2 auf Gewinn. Mit der Begründung, dass Spieler 2 gar keinen gültigen Zug zur Verfügung hatte, da Spieler 1 ja im Schach steht?! Wie ist zu entscheiden, wenn der Zug unter "normalen Umständen" gültig gewesen wäre?
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Eine sehr schöne Frage. Wie man auch an der Diskussion hier merkt, herrscht ein wenig Unsicherheit, sowohl in Bezug auf das Problem als auch in Bezug auf die richtige Lösung. Nach meiner Einschätzung ist das zentrale Problem ein ganz anderes, und zwar die Frage: Was ist ein Zug?
Es klingt zunächst banal, aber so klar ist das keineswegs. Ich möchte nur mal das Beispiel anführen, dass jemand einfach, anstatt eine Figur auf dem Brett zu ziehen, eine schon eine geschlagene wieder einsetzt ("a la Crazyhouse"). War das nun ein "Zug"? Oder eine "Störung"? Ich behaupte, um das Ergebnis vorwegzunehmen, dass jemand, der einfach eine Figur einsetzt bzw. die Figurenstellung ändert und dann die Uhr drückt, gar keinen Zug ausgeführt hat, weder einen gültigen noch einen ungültigen, und demzufolge immer noch am Zug ist. Letzteres trifft somit zu. Die diesbezüglichen Konsequenzen brauchen wir nicht weiter zu diskutieren.
Allerdings müssen wir "legale" von "illegalen" Zügen abgrenzen. Wie ist es zu beurteilen, wenn ich, statt 1. e4 z. B. den "Zug" 1. e2-e6" ausführe? Ist das überhaupt ein Zug? Oder zwei "Züge" aufeinmal ausführe, z. B. 1. d4 und 1. e4. Sind das jetzt zwei Züge oder nur einer? Wie kann aus zwei legalen Zügen dann ein illgaler Zug werden?
Ich bin im Moment echt noch am Nachdenken, hat jemand von euch eine eine gute Definition für "Zug" bzw. genauer gesagt "Schachzug" auf Lager?
Geändert von Judge Dredd (14.02.2006 um 17:09 Uhr)
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