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  Spielerlaubnis für 2 Vereine Beitrag #1 (permalink)  
Alt 22.07.2010, 20:01
Scooter
Sehr Aktiver
DWZ/Elo: 1200
 
Registriert seit: 01.2010
Beiträge: 53
Spielerlaubnis für 2 Vereine

Ein Amateuerschachspieler muss aus beruflichen oder privaten Gründen in ein anderes Bundesland ziehen. Er hat schon ein oder mehrere Mannschaftsmeisterschaftsspiele in der laufenden Saison gespielt. Der Hobbyspieler meldet sich ordnungsgemäß und nachweislich bei seinem alten Verein ab. Und an seinem neuen Wohnort bei einem Verein an.

Das geschieht außerhalb der Wechselfrist. Der Spieler wird einige Zeit gesperrt.

Das wäre soweit in Ordnung wenn es nicht im DSB Bereich auch möglich ist für zwei Vereine abwechselnd in der gleichen Saison zu spielen.

Zum Beispiel: Jemand ist weiblich, im Besitz eines Meistertitels und spielt in der Damenbundesliga. Gleichzeitig darf sie aber auch für einen anderen Verein (also nicht den Verein bei der die Damenmannschaft in der Bundesliga spielt) an Mannschaftsspielen teilnehmen.

In meinen Augen werden Amateure mit dieser Regelung benachteiligt. Ich bin für die sofortige Spielgenehmigung, bei einem Wechsel zu einem Verein eines andern Bundeslandes.
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  Spielerlaubnis für 2 Vereine Beitrag #2 (permalink)  
Alt 23.07.2010, 12:46
Benutzerbild von hoppepit
hoppepit
Schachjournalist
DWZ/Elo: 1684 / ----
 
Registriert seit: 04.2006
Ort: Heimbach-Weis (NR)
Beiträge: 275
Deine Aussagen sind viel zu allgemein und treffen nicht immer zu.
Es kommt auf die TO's bzw. Spielberechtigungsordnungen der betreffenden Landesverbände an!
Da gibt es sehr unterschiedliche Regelungen mit Wechselterminen usw.
Von einer Sperre habe ich allerdings noch nie etwas gelesen, obwohl diese Meinung weit verbreitet ist.
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  Spielerlaubnis für 2 Vereine Beitrag #3 (permalink)  
Alt 23.07.2010, 16:20
Scooter
Sehr Aktiver
DWZ/Elo: 1200
 
Registriert seit: 01.2010
Beiträge: 53
Eine bundeseinheitliche Regelung scheint von Nöten.

Ich weiß nicht ob im Rahmen des Datenschutzes Namen veröffentlicht werden dürfen. Bei uns gab es einen Spieler, der den Rest der Saison gesperrt war.

Schau doch mal in den Kader der Damenbundesliga. Bei einer Mannschaft die schon etliche Jahre in der 1. Bundesliga spielt.
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  Spielerlaubnis für 2 Vereine Beitrag #4 (permalink)  
Alt 23.07.2010, 17:48
Benutzerbild von hoppepit
hoppepit
Schachjournalist
DWZ/Elo: 1684 / ----
 
Registriert seit: 04.2006
Ort: Heimbach-Weis (NR)
Beiträge: 275
@Scooter:
Habe Deine PN gelesen, hier ein paar Antworten "ohne" Namensnennung.

...wie gesagt, ich kenne nicht die betreffende Ordnung des Landesverbandes.

Einige allgemeine Anmerkungen:
Bei uns (Rheinland, Bezirk Rhein-Westerwald) gibt es keine befristete Sperre, aaaaber:

Zitat:
Auszug Spielbegrechtigungsodrnung:
Spielberechtigung
Ein Spieler ist im Bereich des DSB nur für den Verein spielberechtigt, in dessen Vereinsmitgliederliste er eingetragen ist. Er kann im DSB nur für diesen Verein Mannschaftsmeisterschaftskämpfe bestreiten und kann nur an offiziellen Meisterschaften der diesem Verein übergeordneten Organisationen (Bezirk, Unterverband, Landesverband) teilnehmen.
Aktualisierungstermine dieser Listen sind der 01.01. und der 01.07. eines Jahres.
Soll heißen, wenn ein Spieler im September oder Oktober den Verein wechselt, ist er erst nach dem 01.01. des Folgejahres für den neuen Verein spielberechtigt.
Er darf dann auch für diesen Verein Mannschaftskämpfe bestreiten!

Ich kenne Ordnungen, die solche Spiele verbieten, falls der Spieler schon Kämpfe für den "alten" Vereine bestritten hat. Bei uns gibt es diesen Passus nicht.

Ein Spieler, der während der Saison wechselt, wird aber immer nur als Ersatzspieler in unteren Klassen zum Einsatz kommen!!
In höheren Klassen (Landesliga aufwärts) muß ein Mannschaftskader vor Saisonbeginn gemeldet werden, dann ist er dort auf gar keinen Fall spielberechtigt, auch nicht als Ersatz.

Zum Damenspielbetrieb:
Hierfür gibt es Ausnahmeregelungen, da kann es durchaus vorkommen, daß der Name der betreffenden Spielerin in der Damenliga und zusätzlich noch in einer "normalen Herrenliga" auftaucht.

Geändert von hoppepit (23.07.2010 um 17:51 Uhr)
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  Spielerlaubnis für 2 Vereine Beitrag #5 (permalink)  
Alt 23.07.2010, 18:19
HMarkus
Meister des Matts
DWZ/Elo: 1888
 
Registriert seit: 06.2009
Ort: Deutschland
Beiträge: 287
Zitat:
Zitat von Scooter Beitrag anzeigen
Das wäre soweit in Ordnung wenn es nicht im DSB Bereich auch möglich ist für zwei Vereine abwechselnd in der gleichen Saison zu spielen.

Zum Beispiel: Jemand ist weiblich, im Besitz eines Meistertitels und spielt in der Damenbundesliga. Gleichzeitig darf sie aber auch für einen anderen Verein (also nicht den Verein bei der die Damenmannschaft in der Bundesliga spielt) an Mannschaftsspielen teilnehmen.

In meinen Augen werden Amateure mit dieser Regelung benachteiligt. Ich bin für die sofortige Spielgenehmigung, bei einem Wechsel zu einem Verein eines andern Bundeslandes.
Es handelt sich um die sogenannte Gastspielgenehmigung für Frauen.
Diese dürfen außer für ihren Stammverein zusätzlich für einen anderen Verein, für diesen aber ausschließlich am Frauenspielbetrieb teilnehmen.
In meinen Augen eine sinnvolle Maßnahme, um die Bildung von Frauenmannschaften zu fördern.
Mit Umzug während der Saison hat das freilich nichts zu tun.
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  Spielerlaubnis für 2 Vereine Beitrag #6 (permalink)  
Alt 23.07.2010, 19:03
Scooter
Sehr Aktiver
DWZ/Elo: 1200
 
Registriert seit: 01.2010
Beiträge: 53
Ich habe ja überhaupt nichts dagegen, wenn Damen für ein reines Damenteam und auch für ein "Herren Team" oder Mix Team in ihrem Stammverein spielen.

Ich empfinde es nur als ungerecht, dass bei einem "überraschenden" Vereinswechsel der reine Amateurspieler auch noch für einige Zeit gesperrt wird. Hier sollte es meines Erachtens ebenfalls diese Gastspielgenehmigung geben.

Es geht ja nicht darum, dass ein Spieler zwei Vereine, deren Spielstätten nur wenige Kilometer auseinander liegen, gegeneinander ausspielen will um einen Vorteil für sich herauszuholen. Hier ist von einem Sonderfall die Rede.

Es kommt in der Wirtschaft nicht selten vor, dass Firmen den Sitz oder die Produktionsstätte verlegen. Auch fusionieren Unternehmen und versetzen ihre Mitarbeiter. Chemieunternehmen, Lackfabriken, Textilfabriken, Papierfabriken und Autozulieferer fallen mir spontan ein. Auch werden Zeitsoldaten öfter umgesetzt.

Ein Schachverein in Brandenburg hat doch keinen Nachteil, wenn ein Spieler nach Rheinland-Pfalz zieht und dort spielberechtigt wird. Hier ein Beispiel. Ein Amateurspieler zieht von Cottbus nach Trier. Dieser Schachspieler wird sicherlich kaum die lange Reise nach Brandenburg aufnehmen, um dort an einem Mannschaftskampf in einer unteren Spielklasse teilnehmen. Und anschließend wieder zurückfahren, weil am nächsten Tag wieder gearbeitet werden muss.

Eine sofortige Spielgenehmigung tut doch keinen weh. Und schadet auch keinem.
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  Spielerlaubnis für 2 Vereine Beitrag #7 (permalink)  
Alt 25.07.2010, 22:00
HMarkus
Meister des Matts
DWZ/Elo: 1888
 
Registriert seit: 06.2009
Ort: Deutschland
Beiträge: 287
Zitat:
Zitat von Scooter Beitrag anzeigen
Ich empfinde es nur als ungerecht, dass bei einem "überraschenden" Vereinswechsel der reine Amateurspieler auch noch für einige Zeit gesperrt wird. Hier sollte es meines Erachtens ebenfalls diese Gastspielgenehmigung geben.

Es geht ja nicht darum, dass ein Spieler zwei Vereine, deren Spielstätten nur wenige Kilometer auseinander liegen, gegeneinander ausspielen will um einen Vorteil für sich herauszuholen. Hier ist von einem Sonderfall die Rede.

Es kommt in der Wirtschaft nicht selten vor, dass Firmen den Sitz oder die Produktionsstätte verlegen. Auch fusionieren Unternehmen und versetzen ihre Mitarbeiter. Chemieunternehmen, Lackfabriken, Textilfabriken, Papierfabriken und Autozulieferer fallen mir spontan ein. Auch werden Zeitsoldaten öfter umgesetzt.

Ein Schachverein in Brandenburg hat doch keinen Nachteil, wenn ein Spieler nach Rheinland-Pfalz zieht und dort spielberechtigt wird. Hier ein Beispiel. Ein Amateurspieler zieht von Cottbus nach Trier. Dieser Schachspieler wird sicherlich kaum die lange Reise nach Brandenburg aufnehmen, um dort an einem Mannschaftskampf in einer unteren Spielklasse teilnehmen. Und anschließend wieder zurückfahren, weil am nächsten Tag wieder gearbeitet werden muss.

Eine sofortige Spielgenehmigung tut doch keinen weh. Und schadet auch keinem.
Gut, dein Wunsch ist verständlich. Es ist aber trotzdem etwas anderes als eine Gastspielgenehmigung wie bei den Damen. Es gibt auch keine "Sperre", da die Spielberechtigung für den bisherigen Verein bis zum nächsten Wechseltermin bestehen bleibt. Wenn wir uns hier darüber unterhalten, sollten wir die korrekten Bezeichnungen verwenden, damit wir nicht aneinander vorbei reden.

In der Sache geht es also darum, die starren Wechseltermine zum 01. Juli bzw. zum 01. Januar zu beseitigen. Das könnte jedoch auch Spieler ermutigen, auf ihren Verein Druck auszuüben, Forderungen zu stellen, verbunden mit der Drohung eines dann jederzeit möglichen Wechsels der Spielberechtigung. Oder sollen die für die Mitgliederverwaltung zuständigen Funktionäre mit dem Einwohnermeldeamt Kontakt aufnehmen, um zu erkunden, ob der wechselwillige Spieler tatsächlich umzieht, vielleicht sich auch auch den neuen Arbeitsvertrag vorlegen lassen? Ich sehe da eine Menge von bürokratischen Aufwand, wenn man wirklich nur in begründeten Ausnahmefällen einen sofortigen Wechsel der Spielberechtigung zulassen will.
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  Spielerlaubnis für 2 Vereine Beitrag #8 (permalink)  
Alt 26.07.2010, 17:42
Scooter
Sehr Aktiver
DWZ/Elo: 1200
 
Registriert seit: 01.2010
Beiträge: 53
In der Sache geht es also darum, die starren Wechseltermine zum 01. Juli bzw. zum 01. Januar zu beseitigen. Das könnte jedoch auch Spieler ermutigen, auf ihren Verein Druck auszuüben, Forderungen zu stellen, verbunden mit der Drohung eines dann jederzeit möglichen Wechsels der Spielberechtigung. Oder sollen die für die Mitgliederverwaltung zuständigen Funktionäre mit dem Einwohnermeldeamt Kontakt aufnehmen, um zu erkunden, ob der wechselwillige Spieler tatsächlich umzieht, vielleicht sich auch auch den neuen Arbeitsvertrag vorlegen lassen? Ich sehe da eine Menge von bürokratischen Aufwand, wenn man wirklich nur in begründeten Ausnahmefällen einen sofortigen Wechsel der Spielberechtigung zulassen will.[/QUOTE]


So kompliziert und aufwendig ist das doch nicht wenn man sich an meinen Vorschlag orientiert.

Wechselt ein Schachspieler/in während der Saison zu einem anderen Verein der weder im gleichen Bundesland wie der bisherige Verein des Spielers ansässig ist, noch zu einem Bundesland gehört, dass an das Bundesland angrenzt, bei dem der wechselwillige Spieler bis dato gemeldet ist, erhält dieser einmalig in der laufenden Saison die sofortige Spielgenehmigung unter Auflagen, wenn
a.) der Spieler nicht im Besitz eines Meistertitels ist
b. er an Mannschaftskämpfe innerhalb des eigenen Schachbezirks teilnimmt.

Beispiele:
1. Ein Spieler aus dem Bonner Raum wechselt zu einem Verein in den Raum Neuwied.
Keine Freigabe, da die Bundesländerv aneinanderliegen.
2. Ein Spieler wechselt von Köln nach Hamburg. Dann zurück nach Köln aber zu einem anderen Verein.
Für Hamburg die Freigabe, für den Rückwechsel nach Köln nicht.
3. Ein Spieler wechselt von Cottbus nach Trier. Der Spieler hat keinen Meistertitel (FM,IM,GM und auch keine Norm erspielt)
Sofortige Freigabe für Spiele innerhalb des eigenen Schachbezirks.
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  Spielerlaubnis für 2 Vereine Beitrag #9 (permalink)  
Alt 27.07.2010, 16:39
HMarkus
Meister des Matts
DWZ/Elo: 1888
 
Registriert seit: 06.2009
Ort: Deutschland
Beiträge: 287
Zitat:
Zitat von Scooter Beitrag anzeigen
So kompliziert und aufwendig ist das doch nicht wenn man sich an meinen Vorschlag orientiert.

Wechselt ein Schachspieler/in während der Saison zu einem anderen Verein der weder im gleichen Bundesland wie der bisherige Verein des Spielers ansässig ist, noch zu einem Bundesland gehört, dass an das Bundesland angrenzt, bei dem der wechselwillige Spieler bis dato gemeldet ist, erhält dieser einmalig in der laufenden Saison die sofortige Spielgenehmigung unter Auflagen, wenn
a.) der Spieler nicht im Besitz eines Meistertitels ist
b. er an Mannschaftskämpfe innerhalb des eigenen Schachbezirks teilnimmt.

Beispiele:
1. Ein Spieler aus dem Bonner Raum wechselt zu einem Verein in den Raum Neuwied.
Keine Freigabe, da die Bundesländerv aneinanderliegen.
2. Ein Spieler wechselt von Köln nach Hamburg. Dann zurück nach Köln aber zu einem anderen Verein.
Für Hamburg die Freigabe, für den Rückwechsel nach Köln nicht.
3. Ein Spieler wechselt von Cottbus nach Trier. Der Spieler hat keinen Meistertitel (FM,IM,GM und auch keine Norm erspielt)
Sofortige Freigabe für Spiele innerhalb des eigenen Schachbezirks.
Doch, es ist kompliziert und verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Warum soll jemand, der vom Allgäu nach Coburg versetzt wird, anders behandelt werden als jemand der von Cottbus nach Trier versetzt wird?
Warum soll ein Meistertitel oder eine Norm dazu einem Spieler zum Nachteil gereichen? Ich sehe da einen Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz.

Von Köln nach Hamburg soll ein Wechsel möglich sein, aber nicht von Köln nach Lüneburg, weil NRW an Niedersachsen grenzt? Wenn er dann in Lüneburg wohnt, soll er sich dann statt in Lüneburg einen Verein in Hamburg suchen, damit er ungeachtet der Wechselfristen sofort spielen kann?

Ich halte das für vollkommen abwegig und für in keinem der zuständigen Gremien mehrheitsfähig.
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  Spielerlaubnis für 2 Vereine Beitrag #10 (permalink)  
Alt 27.07.2010, 18:10
Scooter
Sehr Aktiver
DWZ/Elo: 1200
 
Registriert seit: 01.2010
Beiträge: 53
1. Bei Spielern, die einen Meistertitel haben, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass finanzielle Dinge für den Vereinswechsel stehen.

2. Wenn eine weibliche GM in einer Damenmannschaft in der ersten Bundesliga spielt und gleichzeitig in der ersten Mannschaft einer überregional spielenden Männermannschaft ist eine finanzielle Entschädigung nicht rundsätzlich auszuschließen.

3. Ich spreche von reinen Amateuren. Um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu gestalten und um die von dir ins Spiel gebrachte Möglichkeit des Druck ausübens auf den eigenen Verein auszuschließen.

Spräche man von einer Entfernung x in km würde sich immer die Frage stellen, Spiellokal zu Spiellokal, alter zu neuem Wohnort oder alter Wohnort zu neuen Spielstätte.

Wahrscheinlich werden wir uns hier nicht einig.

Aber ich finde es unfair, wenn eine Spielerin die Geld kriegt für zwei Verine spielberechtigt ist, der Amateur der keinem schadet jedoch nicht.

Ich will hier den Damen keine Spielgenehmigung abnehmen. Sondern einem Amateur nur die Spielberechtigung ermöglichen.

Es gibt es in einigen anderen Sportarten auch die sofortige Spielerlaubnis bei einem Wechsel in einen anderen Landesverband.

Und hier nochmals meine Frage:

Was schadet es einem Verein in Cottbus, wenn ein 1400`er sich aus irgendwelchen Gründen bei einem Verein in Trier anmeldet und die sofortige Spielberechtigung erhält? Dieser Spieler wird sicherlich nicht zwischen den beiden Vereinen hin- und herpendeln.

Übrigens es gibt auch Transgender! Sogar mindestens einen der DWZ und ELO über 2000 hat! Die kenne ich aus meiner beruflichen Zeit aus Hamburg.

Erhalten die dann ggf. zwei Gastspielgenehmigungen? Einen für ein reines Damenteam, einen für ein Team von Trangendern (wenn es denn mal eines geben wird) und dann für den normalen Verein.

Von mir aus können Berufsspieler für 10 oder mehr Vereine gleichzeitig spielen. Ich will hier keinem etwas wegnehmen.

Auch ich schon zweimal weiter weg gezogen. Einmal durch einen Unfall meiner Mutter, die eine Dauerpflege benötigte. Und einmal zu meiner Freundin. War aber beides noch bevor ich mit dem Vereinsschach angefangen habe.
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